Regeln




Jeder Bürger kann beim Bürgerfernsehen sein eigenes Fernsehprogramm produzieren. In diesem Zusammenhang bietet das Marler Bürgerfernsehen bestimmte Dienstleistungen an (Geräteverleih, Beratung, Sendeorganisation etc.), für die es ein Regelwerk gibt.
Viele Regeln in der Nutzungsordnung klingen zunächst recht bürokratisch, jedoch sind die Bedingungen der Ausstrahlung eigener Sendungen und der Geräteleihe in der Praxis sehr einfach. Außerdem werden die Bürger bei dem zu erledigenden "Papierkram" kompetent von unseren Mitarbeitern beraten und begleitet.
Hier einige der wichtigsten Nutzungsbedingungen:


Nutzer

Nutzer des Marler Bürgerfernsehens sind natürliche oder von juristischen Personen benannte Personen, die sich unter Vorlage des Personalausweises in die Nutzerkartei des Marler Bürgerfernsehens haben eintragen lassen. Sie müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.


Nutzungsbedingung

Alle Leistungen des Marler Bürgerfernsehens stehen in zwingendem Zusammenhang mit der Verpflichtung durch den Nutzer, sie zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Sendungen in Anspruch zu nehmen.


Anmeldung

Sendungen müssen persönlich und schriftlich in der Geschäftsstelle des Marler Bürgerfernsehens angemeldet werden. Dafür gibt es den Vordruck Sendeanmeldung, der den Namen und die Adresse des Nutzers und Angaben über Länge, Videoformat, Tonspuren und weitere Angaben zur sendetechnischen Abwicklung enthält.


Berechtigung

Innerhalb der Sendezeiten des Marler Bürgerfernsehens haben Nutzer die Möglichkeit eigene Sendungen zu verbreiten. Für jede Sendung ist eine natürliche Person zu benennen, die dem Marler Bürgerfernsehen gegenüber die Verantwortung für den Beitrag übernimmt.


Verantwortung

Die Nutzer sind rechtlich für die inhaltliche Gestaltung der Sendebeiträge voll verantwortlich. Das heißt, dass sie bei der Anmeldung eines Beitrags zur Sendung in der "Freistellungserklärung" dem Marler Bürgerfernsehen folgendes erklären:

Dass

Geräteverleih

Die technische Ausstattung des Bürgerfernsehens kann jeder eingetragene Nutzer mieten, der zuvor erfolgreich an einer Einweisung der jeweiligen Geräteart teilgenommen hat. Geräte können auch geliehen werden, wenn der Nutzer die notwendigen Kenntnisse zum ordnungsgemäßen Gebrauch anderweitig nachweisen kann. Die Nutzung bzw. Miete von Geräten ist grundsätzlich kostenfrei, ausgenommen ist die "missbräuchliche Nutzung" (Siehe hier Nutzungsordnung §1.7)