Regeln
Jeder Bürger kann beim Bürgerfernsehen sein eigenes Fernsehprogramm produzieren.
In diesem Zusammenhang bietet das Marler Bürgerfernsehen bestimmte Dienstleistungen
an (Geräteverleih, Beratung, Sendeorganisation etc.), für die es ein Regelwerk
gibt.
Viele Regeln in der Nutzungsordnung klingen zunächst recht bürokratisch, jedoch
sind die Bedingungen der Ausstrahlung eigener Sendungen und der Geräteleihe
in der Praxis sehr einfach. Außerdem werden die Bürger bei dem zu erledigenden
"Papierkram" kompetent von unseren Mitarbeitern beraten und begleitet.
Hier einige der wichtigsten Nutzungsbedingungen:
Nutzer
Nutzer des Marler Bürgerfernsehens sind natürliche oder von juristischen Personen
benannte Personen, die sich unter Vorlage des Personalausweises in die Nutzerkartei
des Marler Bürgerfernsehens haben eintragen lassen. Sie müssen unbeschränkt
geschäftsfähig sein.
Nutzungsbedingung
Alle Leistungen des Marler Bürgerfernsehens stehen in zwingendem Zusammenhang
mit der Verpflichtung durch den Nutzer, sie zur Vorbereitung, Durchführung und
Nachbearbeitung von Sendungen in Anspruch zu nehmen.
Anmeldung
Sendungen müssen persönlich und schriftlich in der Geschäftsstelle des Marler
Bürgerfernsehens angemeldet werden. Dafür gibt es den Vordruck Sendeanmeldung,
der den Namen und die Adresse des Nutzers und Angaben über Länge, Videoformat,
Tonspuren und weitere Angaben zur sendetechnischen Abwicklung enthält.
Berechtigung
Innerhalb der Sendezeiten des Marler Bürgerfernsehens haben Nutzer die Möglichkeit
eigene Sendungen zu verbreiten. Für jede Sendung ist eine natürliche Person
zu benennen, die dem Marler Bürgerfernsehen gegenüber die Verantwortung für
den Beitrag übernimmt.
Verantwortung
Die Nutzer sind rechtlich für die inhaltliche Gestaltung der Sendebeiträge voll
verantwortlich. Das heißt, dass sie bei der Anmeldung eines Beitrags zur Sendung
in der "Freistellungserklärung" dem Marler Bürgerfernsehen folgendes erklären:
Dass
- sie im Besitz aller Rechte zur Verbreitung des Beitrags sind,
- in dem Programmbeitrag nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland
verstoßen wird und
- der Beitrag keine Werbung enthält.
Geräteverleih
Die technische Ausstattung des Bürgerfernsehens kann jeder eingetragene Nutzer
mieten, der zuvor erfolgreich an einer Einweisung der jeweiligen Geräteart teilgenommen
hat. Geräte können auch geliehen werden, wenn der Nutzer die notwendigen Kenntnisse
zum ordnungsgemäßen Gebrauch anderweitig nachweisen kann. Die Nutzung bzw. Miete
von Geräten ist grundsätzlich kostenfrei, ausgenommen ist die "missbräuchliche
Nutzung"
(Siehe hier
Nutzungsordnung §1.7)